Wir sind ein Bündnis von und für Sportler*innen, Vereine, Verbände und Unterstützer, die sich zu ihrer gesellschaftlichen Rolle und dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen bekennen. Wir setzen uns für die Zukunft für nachfolgende Generationen, für unser aller Zukunft ein.
Die Arbeit unseres Vereins basiert auf der Überzeugung, dass der Sport in der Mitte der Gesellschaft verankert ist, und aus der Mitte heraus müssen wir den Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft herbeiführen. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Wandel solidarisch im Sinne des Teamgedanken des Sports erfolgt, und setzen uns für eine faire, sachliche, demokratische Debattenkultur ein. Zudem fördern wir Klimaschutz und Nachhaltigkeitsprojekte im und durch den Sport.
Neben dem Bekenntnis zu Klima- und Umweltschutz tragen wir als Gemeinschaft zur Finanzierung von Projekten bei, die diesen Zielen folgen – national und international.
(1) Der Verein führt den Namen Sports for Future. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name: Sports for Future e.V.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Mühlen, Gemeinde Steinfeld (Oldenburg).
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Ziel ist, den Sport als eine verbindende, wertegetriebene Instanz der Gesellschaft zu stärken sowie die Werte und Inhalte in die Klimadebatte einzubringen.
Ziel ist, den Sport als Wissensträger und -vermittler sowie als gesellschaftliche Instanz für die Wertevermittlung zu stärken und zu nutzen.
Ziel ist es, den Sport als Vorbild dafür zu nutzen, was möglich ist, wenn wir als Gemeinschaft agieren. Zugleich leisten wir einen Beitrag für wirksamen Klimaschutz und zeigen Möglichkeiten auf, sich auch als Einzelne*r positiv einzubringen.
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies beim Vorstand in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
Mit dem Beitritt einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft als Mitglied nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten von deren jeweiligen gesetzlichen Vertretern auf:
sowie ergänzend hierzu von der juristischen Person bzw. Personengesellschaft